Gewährleistungsrechte
- Sie haben ein Haus gekauft.
- Sie haben Steuern gespart und abgeschrieben.
- In der Regel gilt für Sie eine
Garantiezeit von 5 Jahren nach BGB
oder 2 Jahren nach VOB.
- Hoffentlich haben Sie diese Zeit noch
nicht verpaßt.
- Vor Ablauf dieser Zeit wäre zur
Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte
eine 2- oder 5- Jahresbegehung zu empfehlen.
- Dazu habe ich eine Checkliste vorbereitet.