Beweissicherung
Eine Dokumentation zur Beweissicherung dient zur Aufnahme des Zustandes vor Beginn der Bauarbeiten unter Aufnahme von Bauschäden bzw. -mängeln.
Die Dokumentation zum baulichen Zustand des Bestandes erfolgt auf Grundlage der Empfehlung der DIN-Vorschrift 4123, Pkt. 5.5 .
Dazu sollte der Zustand vorhandener Gebäude
im möglichen Einflußbereich einer zukünftigen baulichen Maßnahme unter Mitwirkung aller Beteiligten
vor Beginn der Bauarbeiten festgestellt werden.