Beweissicherung

Eine Dokumentation zur Beweissicherung dient zur Aufnahme des Zustandes vor Beginn der Bauarbeiten unter Aufnahme von Bauschäden bzw. -mängeln.

Die Dokumentation zum baulichen Zustand des Bestandes erfolgt auf Grundlage der Empfehlung der DIN-Vorschrift 4123, Pkt. 5.5 .

Dazu sollte der Zustand vorhandener Gebäude im möglichen Einflußbereich einer zukünftigen baulichen Maßnahme unter Mitwirkung aller Beteiligten vor Beginn der Bauarbeiten festgestellt werden.